1. Gegenstand des Vertrags | |
1.1 | Gegenstand des Vertrages ist die auf dem Datenträger aufgezeichnete oder zum Download zur Verfügung gestellte Software nebst Programmbeschreibung, Hilfedateien, Bedienungs-, Installations- und Produkthandbuch, im Folgenden Software genannt. Die Software einschließlich des schriftlichen Materials ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt. Die Verwendung einer nicht registrierten Version bedeutet eine strafbare Handlung. Bei der vertragsgegenständlichen Software handelt es sich um eine komplexe Software, die für eine Vielzahl von Anwendungsszenarien und Sachverhalten geschaffen wurde. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann aufgrund der Komplexität bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die Software, die im Sinne des Produkthandbuchs und der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Die Software (Handbuch und überlassene Datei) beschreibt ausschließlich und alleine den Leistungsumfang der überlassenen Software. |
1.2 | Wir bieten Ihnen die Überlassung der Software zu den nachfolgenden Nutzungsbedingungen sowie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JBSoftware Unternehmensgruppe an. Bevor Sie die Software herunterladen, lesen Sie bitte sorgfältig die beiden Vertragsbedingungen durch. Wenn Sie die Software herunterladen, erklären Sie, dass Sie die Vertragsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind. Diese Bedingungen sind allein maßgeblich für den Vertrag. Andere Bedingungen akzeptieren wir nicht. |
1.3 | Die Software darf von Ihnen während einer Probezeit ab Vertragsschluss in einem funktional eingeschränkten Umfang kostenlos genutzt werden, damit Sie feststellen können, ob die Software Ihren Anforderungen entspricht. Danach erlischt Ihr Recht, die Software weiter zu benutzen, es sei denn, Sie erwerben bei uns die für die weitere Benutzung erforderlichen Nutzungsrechte. Sie erhalten dann die Vollversion der Software, die über den vollständigen Funktionsumfang verfügt. |
1.4 | Die als "Freeware für Privatanwender" oder als "Private-Edition" gekennzeichnete Software, darf ausschließlich im privaten Umfeld im dafür vorgesehenen Funktionsumfang genutzt werden. Jegliche Nutzung zu beruflichen Zwecken oder im erweiterten Funktionsumfang ist nicht gestattet. |
1.5 | Unsere Angebote sind freibleibend und bindend mit Übersendung der Rechnung. |
2. Registrierung/Freischaltung | |
2.1 | Der Benutzer (Lizenznehmer) hat sich vor dem Download und der Nutzung der Software zu registrieren (Anmeldevorgang vor dem Download der Software). |
2.2 | Der Benutzer (Lizenznehmer) sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Benutzer (Lizenznehmer) ist verpflichtet, Änderungen seiner registrierten Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen. Der Benutzer (Lizenznehmer) darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. |
2.3 | Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Benutzer (Lizenznehmer) ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der herunterzuladenden Software ab. Die JBSoftware nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Benutzers (Lizenznehmers) an. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Benutzer (Lizenznehmer) und der JBSoftware Unternehmensgruppe (Lizenzgeber) zustande. |
2.4 | Sofern auf der Downloadseite der jeweiligen Software nicht anders angegeben, können Wartungs-Updates für kostenfreie Produkte uneingeschränkt und kostenlos, ab Registrierdatum, bezogen werden. Sofern nicht anders angegeben, wird Support und Benachrichtigung über wichtige Updates (sicherheitsrelevante Updates) per E-Mail gewährleistet. |
2.5 | Sofern auf der Downloadseite der jeweiligen Software nicht anders angegeben, besteht für rein kostenlose Software (Freeware sowie Evaluierungssoftware) kein Anspruch auf Support oder Fehlerbeseitigung. |
3. Lizenzmodelle | |
3.1 | Das Lizenzmodell zu CallAdviser und CRM-Plus basiert auf je Zugriff (Concurrent-User-Lizenz), nicht je namentlicher Benutzer (Named-User-Lizenz). Es dürfen sich somit die maximale Anzahl an erworbenen Client-Lizenzen als Benutzer anmelden - unabhängig der Namen dieser Personen. |
3.2 | Das Lizenzmodell zu MemoMaster, Office-n-PDF, ScanIt basiert auf je namentlicher Benutzer (Named-User-Lizenz), nicht je Zugriff (Concurrent-User-Lizenz). Jeder Anwender benötigt daher eine eigenständige Lizenz. Besonderheit zur Standard-Edition (sofern verfügbar): Ein Lizenznehmer der Standard-Edition darf dieser Edition auch auf einem Zweit-PC (z. B. Notebook) einsetzen. Allerdings nur er und nur auf einem PC zur gleichen Zeit. Eine Lizenzverletzung trifft somit dann zu, wenn sich Personen eine Lizenz teilen. Falls ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, darf die Lizenz frühestens nach 7 Tagen an einen anderen Mitarbeiter im gleichen Unternehmen übertragen werden. Diese reine Kulanzregelung gilt nicht für Privathaushalte bzw. Privatpersonen. Besonderheit zur Professional-Edition (sofern verfügbar): Falls ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum nicht weiter mit der Software arbeitet oder das Unternehmen verlässt, darf die Lizenz frühestens nach 7 Tagen einem anderen Mitarbeiter über die Administration zugeteilt werden. Eine Lizenzverletzung trifft erst dann zu, wenn sich Mitarbeiter eine Lizenz teilen. Diese reine Kulanzregelung gilt nicht für Privathaushalte bzw. Privatpersonen. |
3.3 | Das Lizenzmodell einer Professional-Edition als auch das zu "Watchdog für Office-n-PDF" basiert auf der Nutzung für Privatpersonen je Privathaushalt sowie bei gewerblicher Nutzung je Betriebsstätte. Auch ein Mischbetrieb ist nicht gestattet. Die Installation ist demnach generell nur auf maximal einem (Server)-PC je Privathaushalt respektive je Betriebsstätte gestattet. Jedwede Zweit- oder Nebeninstallation ist generell untersagt und gilt als Lizenzverstoß. |
3.4 | Das Lizenzmodell zu kostenlosen Produkten (Freeware sowie Evaluierungssoftware) basiert auf je registrierten/angemeldeten Benutzer. |
3.5 | Sofern vor dem Download nicht anders angegeben, können Wartungs-Updates für rein kostenfreie Produkte uneingeschränkt und kostenlos, ab Registrierdatum, bezogen werden. Sofern nicht anders angegeben, wird Support und Benachrichtigung über wichtige Updates (sicherheitsrelevante Updates) per E-Mail gewährleistet. |
3.6 | Sofern vor dem Download nicht anders angegeben, besteht für rein kostenlose Software (Freeware sowie Evaluierungssoftware) kein Anspruch auf Support oder Fehlerbeseitigung. |
4. Nutzungsbedingungen | |
4.1 | Das Urheberrecht an der Software sowie alle Verwertungsrechte stehen ausschließlich uns zu. Sie erhalten an der Software ein einfaches, unwiderrufliches Recht zur Benutzung der Software in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. |
4.2 | Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Software für die vom Kunden unvorhergesehene Aufgaben geeignet ist. Für Übertragungsfehler im Internet übernehmen wir keine Gewährleistung. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn durch Sie oder durch Dritte Eingriffe an der Software vorgenommen wurden. |
4.3 | Bei Kaufsoftware sind Sie berechtigt, diese auf einem beliebigen, technisch geeigneten Rechner zu eigenen Zwecken zu nutzen. Die Software darf zu jedem Zeitpunkt immer nur auf einem Rechner genutzt werden, niemals gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, weder durch denselben Kunden noch durch verschiedene Personen. Der Rechner darf nicht als Internet-Server dienen. Eine Einzelplatzversion darf ausschließlich auf einem lokalen Rechner und nicht auf einem Server oder als Teil einer Mehrplatzumgebung installiert werden. Bei einer Mehrplatzversion gilt jeder Login-Account als eine eigenständige Lizenz. Sie dürfen von der Software eine Sicherungskopie erstellen, die Sie jedoch nicht gleichzeitig oder neben der installierten Softwareversion nutzen dürfen. |
4.4 | Produktsupport sowie Wartungs-Updates können bei Kaufsoftware uneingeschränkt und kostenlos für 2 Jahre, ab Bestelldatum, bezogen werden. Unser Support wird per E-Mail gewährleistet. Wartungs-Updates werden dem Kunden ohne Bereitstellungskosten elektronisch zur Verfügung gestellt. |
4.5 | Bitte bewahren Sie Ihren Lizenzschlüssel Immer sorgfältig auf. Die JBSoftware kann für den Verlust Ihres Lizenzschlüssels nicht haftbar gemacht werden. Für das Erstellen eines neuen persönlichen Lizenzschlüssels erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro (inkl. MwSt.). Sie sind vertraglich verpflichtet, vor der Installation und/oder Aktualisierung der Software regelmäßig, insbesondere bevor Sie eine Änderung der Hard- und/oder Softwareumgebung vornehmen, Ihre Daten zu sichern. |
4.6 | Sie sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, |
4.7 | An der überlassenen Software besitzt der Benutzer (Lizenznehmer) nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte, sofern nicht durch ein bestehendes Lizenzmodell geregelt. |
4.8 | Bei Erwerb eines kostenpflichtigen Updates oder der Installation eines kostenfreien Updates erlischt die Lizenz und damit das Nutzungsrecht der Vorgängerversion. Alt-Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit und dürfen vom Benutzer (Lizenznehmer) daher nicht mehr verwendet werden. |
4.9 | Wir können die Nutzungsbefugnisse widerrufen, wenn Sie auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung die Nutzungsbedingungen unter 4. nicht einhalten. |
4.10 | Es obliegt ausschließlich dem Benutzer (Lizenznehmer), für die Sicherung der zur Verfügung gestellten Software sowie deren Datenerzeugung und Datenverarbeitung zu sorgen. Jegliche Haftung von der JBSoftware Unternehmensgruppe (Lizenzgeber) im Zusammenhang mit der Löschung oder dem Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Verlust durch angemessene Datensicherung seitens des Nutzers vermeidbar gewesen wäre. |
5. Schlussbestimmungen | |
Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbereiche fehlerfrei arbeitet. Wir leisten Gewähr, dass das Programm im Sinne der von uns herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. Während der Testzeit beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf den Fall der Arglist. Der Kunde benutzt die Software in der Probezeit auf eigene Gefahr. Soweit wir dennoch Leistungen erbringen, erfolgt dies aus Kulanz. |